Bei jedem Verkauf hat der "Wohnverein" ein im Grundbuch eingetragenes Vorkaufsrecht. Der Verein heißt offiziell Projekt Pries e.V., alle Eigentümer*innen
und Mieter*innen sind dort Mitglied und stimmberechtigt.
Nach der Präambel in der Teilungserklärung gem. § 3 WEG müssen Erwerber*innen und Mieter*innen die Grundsätze des Wohnprojekts anerkennen.
Wenn eine Wohnung verkauft werden soll, stellen sich ernsthafte Kaufinteressent*innen dem Wohnverein oder einem von diesem ernannten kleineren Gremium zunächst vor.
So möchten wir Nachfolger*innen und neue Nachbar*innen, die zu unseren Zielen passen, für den Wohnraum finden.
Zu den Zielen gehört die Beachtung der gemischten Altersstruktur. Ein anderes Anliegen besteht darin, möglichst projektengagierte Menschen zu finden. Denn es ist immer Einiges für die
Gemeinschaft zu tun.
Bei jeder Vermietungsollen sich Interessent*innen ebenfalls vorstellen. Kann sich der Wohnverein mehrfach nicht für eine/n vorgeschlagene/n
Interessent*in/en entscheiden, übernimmt die Eigentümergemeinschaft befristet den damit verbundenen Mietausfall.
Dem Wohnprojekt geht es nicht um übermässige Regulierung, aber um eine Möglichkeit der Einflussnahme aller BewohnerInnen auf die neuen NachbarInnen.